Der Campus geht in Serie
Seit seiner ersten Auflage im Jahr 2013 hat der Campus Arbeitsrecht einen festen Platz in der Wissensvermittlung zum Arbeitsrecht und dessen aktiver Mitgestaltung. Der Kongress schafft einen Raum für Expert:innen aus Wissenschaft, Justiz und Politik, um die Praxis des Arbeitsrechts genauer zu betrachten. Hier können die Teilnehmenden nicht nur ihr eigenes Netzwerk pflegen, sondern auch Neues lernen und Bekanntes neu denken. Das findet großen Zuspruch in der Fachwelt und strahlt bis zur aktiven Gesetzesentwicklung.
Bisherige Schwerpunkte der Veranstaltungen waren u.a. „Arbeitszeit – zwischen Schutz, Souveränität und Entgrenzung“ im Jahr 2016, „Das Arbeitsrecht für die Praxis gestalten“ 2018 sowie „Mitbestimmung und Tarifbindung stärken“ im Jahr 2020. Im Jahr 2023 rückt die Transformation und ihre Auswirkungen in den Blickpunkt – unter dem Titel „Transformation gerecht gestalten“.
Durch die versammelte Expertise schafft es der Campus Arbeitsrecht immer wieder, Impulse für die Weiterentwicklung des deutschen Arbeitsrechts zu geben. Das ist in Zeiten neuer Dynamiken von großer Bedeutung: Die Arbeitswelt verändert sich stetig, durch die Internationalisierung geraten deutsche Mitbestimmungsrechte unter Druck und die voranschreitende Transformation erfordert Antworten auf bisher noch nicht gestellte Fragen.
Veranstaltet wird der „Campus Arbeitsrecht“ gemeinsam von der DGB Rechtsschutz GmbH und dem Frankfurter Cluster – einem Zusammenschluss gewerkschaftlicher und gewerkschaftsnaher Einrichtungen, mit dem Ziel, das Arbeitsrecht im Sinne der Beschäftigten mitzugestalten. Seine Mitglieder sind die Zeitschrift Arbeit und Recht (AuR), der Bund-Verlag, die DGB Rechtsschutz GmbH, die Europäische Akademie der Arbeit (EAdA) und die University of Labour sowie das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung.